Bürgergeld: Was nun?
Und solange das Machtgefälle, aufgrund der kaum veränderten Sozialgesetzgebung, im Bürgergeld bestehen bleibt, wie es war, ist es nicht mal ein „Bürgerhartz“, weil es für die Bürger:innen kein Schutz ist. Es ist Hartz V im neuen Mantel.