Redaktionelle Prinzipien

Stand: 14.10.2024

  1. Linksbewegt ist eine Veröffentlichung des Parteivorstands der Partei Die Linke von und für die Mitgliedschaft der Partei. Sie dient der Information über die Arbeit und Programmatik der Partei nach außen und innen ebenso wie der innerparteilichen Debatte und dem Meinungsaustausch unter den Mitgliedern.
  2. Alle Parteimitglieder sind zur Veröffentlichung von Beiträgen auf Linksbewegt eingeladen. Die Veröffentlichung von Beiträgen steht auch Nichtmitgliedern offen. Autor*innen sind dazu verpflichtet, ihren Mitgliedsstatus (aktives Mitglied, Nichtmitglied, ehemaliges Mitglied, Mitgliedschaft ruht, etc.) in der Partei Die Linke oder bei anderen politischen Parteien im In- und Ausland bei der Einreichung ihres Beitrags oder auf Nachfrage der Redaktion anzugeben.
  3. Eine Veröffentlichung unter Pseudonym ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der bürgerliche Name und die Identität aller Autor*innen müssen gegenüber der Redaktion offengelegt werden.
  4. Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Beiträgen fällt die Redaktion, in Absprache mit und auf Anweisung der Leitung der Abteilung für Bürgerdialog, Medien und Öffentlichkeitsarbeit, der Bundesgeschäftsführung, den Parteivorsitzenden, dem Parteivorstand und ihren Bevollmächtigten. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Redaktion behält sich vor, die Veröffentlichung von eingereichten Beiträgen zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzulehnen und bereits veröffentlichte Beiträge ohne Angaben von Gründen zu depublizieren. Sonstige Regelungen in diesem Statut relativieren die alleinige Hoheit der hier genannten Verantwortlichen über die redaktionellen Inhalte bei Linksbewegt in keiner Weise.
  5. Beiträge werden im Regelfall nicht honoriert. In begründeten Ausnahmefällen, etwa für regelmäßige Kolumnen, für besonders wertvolle Beiträge oder für die Arbeit von Berufsjournalist*innen kann hiervon abgewichen werden. Ein Anspruch auf Honorierung besteht nicht. Eine direkte oder indirekte finanzielle Kompensation für Veröffentlichungen durch Dritte, beispielsweise durch das Erstellen von Beiträgen während der Arbeitszeit oder durch eine Honorierung bei Veröffentlichung von Beiträgen an anderer Stelle, sowie sonstige mögliche Interessenkonflikte müssen gegenüber der Redaktion bei der Einreichung von Beiträgen offengelegt werden.
  6. Die Redaktion ist dem innerparteilichen Pluralismus verpflichtet. Die Inhalte von Linksbewegt spiegeln das politische Meinungsspektrum innerhalb der Partei wider. Einzel- und Extrempositionen, die von keinem anerkannten Verband oder Gliederung der Partei geteilt werden, fallen nicht darunter.
  7. Während einer Frist von zwei Monaten vor Bundestags-, Landtags- und Europawahlen widmet sich Linksbewegt vorwiegend der politischen Kommunikation nach außen und wirbt für die Inhalte und Programmatik der Partei. Beiträge zur innerparteilichen Debatte über Strategie und Inhalte werden in diesem Zeitraum im Regelfall nicht veröffentlicht. Über Ausnahmen entscheidet die Redaktion und die in Absatz (4) genannten politischen Verantwortlichen und ihre Bevollmächtigten.
  8. Beiträge, die dem Ansehen der Partei schaden könnten, werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
  9. Die Autor*innen verpflichten sich zu einer respektvollen, solidarischen und konstruktiven Form in ihren Beiträgen für Linksbewegt. Insbesondere sind persönliche Angriffe, Unterstellungen, die unbelegte Zuschreibung von politischen Positionen und Spekulation über die ideologischen oder persönlichen Motive von Amts- und Mandatsträgern, sonstigen Mitgliedern und Verbänden und Gliederungen der Partei zu unterlassen.
  10. Linksbewegt ist nicht der Ort für Personaldebatten. Beiträge, die Amts- oder Mandatsträgern der Partei die Eignung für ihre Funktion oder Tätigkeit absprechen, sie persönlich angreifen oder zum Rücktritt auffordern, werden nicht veröffentlicht.
  11. Artikel sollten die Form argumentativ zusammenhängender Texte haben. Artikel, die den Charakter von gemeinsamen Erklärungen, offenen Briefen, Aufrufen oder Thesensammlungen haben, werden in der Regel nicht veröffentlicht.
  12. Eine Zweitveröffentlichung von Artikeln, die bereits anderswo erschienen sind, findet in der Regel nicht statt.