Es kann nur einen geben
- Die Redaktion
Die Einigung von Union, SPD und Grünen zur Schuldenbremse ist eine historische Fehlentscheidung. Statt Investitionen in die Zukunft des Landes zu ermöglichen, wird nur ein Blankoscheck für Aufrüstung ausgestellt. Die Linke hat alles juristisch Mögliche gegen die Abstimmung im alten Bundestag unternommen – auch wenn eine Fake-News-Kampagne von AfD und BSW gerade anderes behauptet.
Die Grünen machen mit ihrer Zustimmung zum Paket nun den Weg für unbegrenzte Aufrüstung frei. Denn nur für Rüstungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird die Schuldenbremse aufgehoben. Damit werden die Ausgaben fürs Militär zu einer eigenen, privilegierten Kategorie im Haushalt, die offenbar keiner sachlichen Rechtfertigung mehr bedarf. Es bestätigt sich, was Die Linke immer kritisiert hat: Bei Bildung, Klimaschutz und beim Sozialen wird geknausert und gekürzt, doch sobald es um Aufrüstung geht, ist auf einmal Geld da. Genau dies wird durch die Neuregelung zur Schuldenbremse nun in Stein gemeißelt.
100 Milliarden Euro zusätzlich für den Klimaschutz war alles, was es brauchte, um die Zustimmung der Grünen für das Finanzpaket von CDU und SPD zu erkaufen. Berechnet auf die Gesamtlaufzeit von 12 Jahren sind dies gerade mal 8 Milliarden Euro jährlich – viel zu wenig, um die Generationenaufgabe Klimaschutz und den Umbau der Wirtschaft erfolgreich zu meistern. Auch das übrige Sondervermögen wird dem öffentlichen Investitionsbedarf nicht gerecht.
Die Chance auf eine grundlegende Reform der Schuldenbremse, mit der langfristig und nachhaltig Investitionen ermöglicht werden könnten, wird mit dem vorliegenden Paket vertan. Die Linke wird ihm deshalb selbstverständlich im Bundestag nicht zustimmen, sollte es dort zur Abstimmung kommen. Denn wir versuchen weiter, zu verhindern, dass das Paket dort auf demokratisch fragwürdigem Weg mit den alten Mehrheiten durchgedrückt wird. Abgeordnete der Linken haben deshalb zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, von denen eine noch offen ist.
Damit haben wir alle Rechtsmittel gegen die Abstimmung ausgeschöpft, die uns zur Verfügung stehen. Anders als von ranghohen Mitgliedern von AfD und BSW derzeit behauptet, gibt es nämlich darüber hinaus nicht die Möglichkeit, den neuen Bundestag bereits vorzeitig durch einen Antrag eines Drittels seiner Mitglieder einzuberufen. Diese Regelung gibt es zwar, die gilt aber für den aktuell amtierenden Bundestag – und das ist momentan noch der alte, solange, wie der neue nicht zusammengetreten ist. Für den Bundestag gilt: Es kann nur einen geben. Das Grundgesetz ist an dieser Stelle klar.
Wann der neue Bundestag zusammentritt, bestimmt die noch amtierende Bundestagspräsidentin in Zusammenarbeit mit dem „Vor-Ältestenrat“, einem informellen, fraktionsübergreifenden Gremium. Dort hat sich Die Linke auch für eine frühere Konstituierung des neuen Bundestages starkgemacht – ohne Erfolg. Um eine frühere Konstituierung des neuen Bundestages zu erzwingen, reicht ein Drittel der Abgeordneten nicht aus. Die juristischen Details werden in diesem Blogbeitrag von Halina Wawzyniak ausführlich erklärt.
Darüber hinaus beliebt Die Linke dabei, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD für uns nie infrage kommt – auch dann nicht, wenn es für uns politisch opportun wäre. Im Übrigen wäre auf die AfD ohnehin kein Verlass, wenn es um die Verhinderung von Aufrüstung geht: Ein Drittel der AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung über das erste Bundeswehr-Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, 6 AfD-Abgeordnete stimmten ihm sogar zu. Wieder einmal zeigt sich hier, dass die AfD keine Partei des Friedens, sondern des Opportunismus ist. Die Haltung der Linken bleibt hingegen klar: Wir paktieren nicht mit Faschisten, wir sind die Brandmauer. Dabei bleibt es auch.