Das Strafrecht bietet Möglichkeiten, gegen überhöhte Mieten vorzugehen – theoretisch. Doch die entsprechenden Paragrafen kommen selten zur Anwendung. Die Bundesregierung weigert sich, hier nachzubessern und verweist auf verfassungsrechtliche Bedenken. Ein neues Gutachten räumt diese nun aus.