Die Ablehnung der NATO und von Bundeswehreinsätzen im Ausland ist noch keine Friedenspolitik. Notwendig ist vielmehr der Ausbau von Mechanismen, mit denen internationale Konflikte ohne den Einsatz von Gewalt geschlichtet werden können. Innerstaatlich ist es selbstverständlich, dass Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, von einem neutralen Dritten entschieden werden, der Gerichtsbarkeit.