Berufsverbote in der BRD

50 Jahre "Radikalenerlass"

Bundesweiter Streik der Universitäten und Fachhochschulen 1976/77 in Westdeutschland und Berlin.Demonstration gegen Berufsverbote 1977 in Berlin.

Am 28. Januar 1972, beschloss eine Ministerpräsidentenkonferenz „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“. Dieser Beschluss – nicht etwa die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen – gab den Anstoß für eine Vielzahl diskriminierender Maßnahmen, von denen fast ausschließlich Bürger und Bürgerinnen betroffen waren, die sich in linken Organisationen engagierten, dagegen kaum Rechtsradikale. Etwa 3,5 Mill. Menschen, die sich z. B. als Lehrer*innen beworben hatten, wurden damals vom Verfassungsschutz überprüft, etwa 11.000 Verfahren wurden eingeleitet und 1.500 Personen wurde der Zugang zu dem begehrten Beruf verwehrt. Eine zentrale Rolle spielte dabei der Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“: Die Betroffenen, so hieß es unter Berufung auf die entsprechende beamtenrechtliche Bestimmung, würden wegen ihres politischen Engagements nicht „die Gewähr dafür bieten“, jederzeit für die „fdGO“ einzutreten. Dabei wurde dieser Begriff als Inbegriff des Status quo der politischen und sozialökonomischen Machtverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt.

„Gerade so hat ihn das Grundgesetz aber nicht gemeint“, sagt dazu der Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Kutscha. „Er soll vielmehr den weiten Rahmen für die politische Gestaltung umreißen, den unsere Verfassung einräumt. Wer sich z. B. für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne einsetzt, bewegt sich eindeutig innerhalb dieses Verfassungsrahmens, wie schon der Blick auf Art. 15 zeigt.“

In Bayern wurden zwar die "Regelanfragen" an den "Verfassungsschutz" eingestellt, wenn sich jemand für den öffentlichen Dienst bewirbt, doch es muss auch heute ein Fragebogen ausgefüllt werden. Im beigelegt ist eine viele Seiten umfassende und in seine Zusammensetzung beleidigende Auflistung aller möglichen Organisationen - das offizielle "Feindbild" des "Verfassungsschutzes" sozusagen. Und was der Inlandsgeheimdienst wirklich tut, wen und was er wirklich fördert und bekämpft, ist dann aber eine ganz andere Frage.

Im bayerischen Fragebogen spannt sich der Bogen von "Al Quaida" bis zur VVN-BdA. Konkrete Probleme damit bekam beispielsweise der Medienwissenschaftler Kerem Schamberger, der 2016 monatelang warten musste, bis die Münchner Universität sich über "Empfehlungen" des Geheimdiensts hinwegsetzte und ihn mit einem Doktorandenvertrag einstellte. Auch über diesen Fall berichtet eine kürzlich in ARD ausgestrahlte Dokumentation. Zu Wort kommt dort auch Ernst Grube, der als Naziverfolgter schon 1970 in Bayern nicht zum Schuldienst zugelassen werden sollte und bei dem erst eine "Ausnahme" gemacht wurde, als er dem Zuständigen den Judenstern auf den Tisch legte, den er als Kind hatte tragen müssen.

Während einige Landesparlamente in anderen Bundesländern sich kritisch mit der nach dem "Radikalenerlass" einsetzenden Entwicklung auseinandersetzten - Stichwort Entschuldigung bei den Betroffenen, Rehabilitierung - bewegt sich in Bayern bisher nichts.

Auf Bundesebene wollen - laut Ampel-Koalitionsvertrag - die jetzigen Regierungsparteien sogar „dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können.“ Gemeint sind angeblich Rechte, aber von denen redet man nicht, sondern von "Extremisten", "Demokratiefeinden" usw. Eine Wiederbelebung der verhängnisvollen Berufsverbotspraxis der Siebzigerjahre - mit genau der gleichen Stoßrichtung gegen links wie damals - kann also nicht ausgeschlossen werden.

Die Forderung nach einer Wiedereinführung der „Regelanfrage“ beim "Verfassungsschutz" bei Neueinstellungen - erklärt die Humanistische Union in einer Presseerklärung - "ignoriert völlig, in welchem Maße diese Institution bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus bisher versagt hat. Nicht nur der Skandal um die Aufdeckung der „NSU“-Terrorzelle hat gezeigt, dass der Verfassungsschutz durch die Finanzierung zahlreicher V-Leute die Aktivitäten rechter Netzwerke eher fördert, statt sie wirksam aufzuklären und den Strafverfolgungsbehörden die gebotenen Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. Im Übrigen ... dürfe allein die politische Gesinnung oder das Engagement in legalen politischen Organisationen kein Anlass für diskriminierende Maßnahmen wie z. B. Berufsverbote sein. Die rechtsstaatliche Grenze wird insoweit durch das Strafrecht markiert: wenn z. B. in Internetforen oder auf Telegram Volksverhetzung betrieben und zu Gewaltakten gegen Andersdenkende aufgerufen wird, ist eine effektive Strafverfolgung geboten. Darüber hinaus sind in solchen Fällen bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst disziplinarrechtliche Maßnahmen angezeigt."

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE brachte Anfang des Jahres eine Kleine Anfrage ein. Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Jan Korte in der "jungen Welt" vom 28.01.2022: "Nach der Antwort der neuen Bundesregierung … habe ich leider wenig  Hoffnung auf Bewegung. Das jetzt SPD-geführte Innenministerium macht sich darin die Sichtweise aller konservativ geprägten Vorgängerregierungen zu eigen. Eine Ermittlung der  Folgen des damaligen Beschlusses für die Betroffenen sei unzumutbar. Ganz offensichtlich will sich die Bundesregierung damit nicht befassen und schiebt das auf die Länder ab." Dabei - muss man hinzufügen - tragen die damaligen Bundesregierungen unmittelbar Verantwortung für zahlreiche "Fälle" bei der Deutschen Bundespost und Deutschen Bundesbahn, die damals noch Staatsbehörden waren. Und die Bundesrepublik Deutschland ist insgesamt verantwortlich dafür, dass das Völkerrecht eingehalten wird - die international verbindlichen Kernnormen des Arbeitsrechts, die Menschenrechte und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, mit der die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie umgesetzt wird.

Der Autor, Lothar Letsche, ist von der Initiative gegen Berufsverbote. Mehr Informationen unter www.berufsverbote.de. Dort kann auch ein Aufruf für die vollumfängliche Rehabilitation und Entschädigung der Betroffenen unterschrieben werden.